{"id":3517,"date":"2023-02-27T13:00:15","date_gmt":"2023-02-27T13:00:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.derasys.at\/hpg2\/?page_id=3517"},"modified":"2023-03-23T14:36:20","modified_gmt":"2023-03-23T14:36:20","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.derasys.at\/hpg2\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"3517\" class=\"elementor elementor-3517\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-ff4f700 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"ff4f700\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-9603dd9\" data-id=\"9603dd9\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-da73096 elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"da73096\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-30f128f elementor-widget elementor-widget-html\" data-id=\"30f128f\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"html.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\r\n<h3>\r\n1. Geltungsbereich\r\n<\/h3>\r\n<p>Diese allgemeinen Bedingungen gelten f&uuml;r Rechtsgesch&auml;fte zwischen Unternehmen und zwar f&uuml;r die Lieferung von Waren die Erbringung von Leistungen sowie f&uuml;r Zuk&auml;ufe von Waren zum Zwecke des Wiederverkaufs und der Verwertung im Sinne des AWG 2002.<\/p>\r\n\r\n<h3>2. Angebot<\/h3>\r\n<ul>\r\n<li>Angebote der derasys gelten, sowohl f&uuml;r den Ankauf als auch f&uuml;r den Verkauf als freibleibend.<\/li>\r\n<li>S&auml;mtliche Angebots- und Projektunterlagen d&uuml;rfen ohne Zustimmung des Verk&auml;ufers weder vervielf&auml;ltigt noch Dritten zug&auml;nglich gemacht werden. Sie k&ouml;nnen jederzeit zur&uuml;ckgefordert werden und sind dem Verk&auml;ufer un&shy;verz&uuml;glich zur&uuml;ckzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n<h3> 3. Vertragsschluss\r\n<\/h3>\r\n<ul>\r\n<li>Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verk&auml;ufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbest&auml;tigung oder eine Lieferung abgesendet hat.<\/li>\r\n<li>Aus schriftlichen oder m&uuml;ndlichen &Auml;u&szlig;erungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, k&ouml;nnen weder Gew&auml;hrleistungsanspr&uuml;che abgeleitet noch Haftungen begr&uuml;ndet werden.\r\n<li>Nachtr&auml;gliche &Auml;nderungen und Erg&auml;nzungen dieser Bedingungen bed&uuml;rfen zu ihrer G&uuml;ltigkeit der schriftlichen Best&auml;tigung.\r\n<\/ul>\r\n\r\n<h3> 4. Lieferung<\/h3>\r\n<ul>\r\n<li>Die Lieferfrist beginnt mit dem sp&auml;testen der nachstehenden Zeitpunkte:<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n<ol>\r\n<li>a) Datum der Auftragsbest&auml;tigung<\/li>\r\n<li>b) Datum der Erf&uuml;llung aller dem K&auml;ufer obliegenden technischen, kaufm&auml;nnischen und sonstigen Voraussetzungen;<\/li>\r\n<li>c) Datum, an dem der Verk&auml;ufer eine vor Lieferung der Ware zu leistender Anzahlung oder Sicherheit erh&auml;lt.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<ul>\r\n<li>Beh&ouml;rdliche und etwa f&uuml;r die Ausf&uuml;hrung von Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom K&auml;ufer zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verl&auml;ngert sich die Lieferfrist entsprechend.<\/li>\r\n<li>Der Verk&auml;ufer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuf&uuml;hren und zu verrechnen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware sp&auml;testens 1 Jahr nach Bestellung als abgerufen.<\/li>\r\n<li>Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabh&auml;ngige Umst&auml;nde, wie beispielsweise alle F&auml;lle h&ouml;herer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verl&auml;ngert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umst&auml;nde; dazu z&auml;hlen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, beh&ouml;rdliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportsch&auml;den, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umst&auml;nde berechtigen auch dann zur Verl&auml;ngerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.<\/li>\r\n<li>Sofern eine Abnahme vereinbart wurde, gilt die Ware sp&auml;testens mit Beginn der Nutzung im Rahmen seines Gesch&auml;ftsbetriebes als vollst&auml;ndig abgenommen.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<p>Der Verk&auml;ufer hat das Recht f&uuml;r alle Lieferungen und Leistungsbestandteile, Subunternehmer einzusetzen.<\/p>\r\n\r\n<h3> 5. Ankauf <\/h3>\r\n<ul>\r\n<li>Im Sinne des AWG ist eine Wiederverwendung der angekauften Ger&auml;te und Materialien stets unser oberstes Ziel. Sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist, werden von uns angekaufte Ger&auml;te f&uuml;r den Wiedereinsatz aufbereitet. Dies kann sowohl f&uuml;r gebrauchte als auch f&uuml;r als Abfall deklarierte Ger&auml;te erfolgen.<\/li>\r\n<li>Es werden lediglich Materialien im Rahmen unserer Sammelerlaubnis &uuml;bernommen. Insbesondere toxische, asbesthaltige, explosive oder strahlende Stoffe sind damit explizit ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist f&uuml;r die richtige Klassifikation des Materials vor der &Uuml;bergabe verantwortlich und haftet f&uuml;r alle Sch&auml;den die derasys oder Dritten durch falsche und\/oder unzureichende Bezeichnung oder Klassifikation und\/oder Zuordnung der Materialien, entstehen. Im Falle einer f&auml;lschlichen &Uuml;bergabe an derasys wird derasys vom Vertragspartner verlangen, dass toxische, asbesthaltige, explosive oder strahlende Stoffe wieder abgeholt werden. Bei Verweigerung der R&uuml;cknahme und\/oder bei Gefahr in Verzug kann derasys eine Beseitigung oder Verwertung veranlassen. Die damit zusammenh&auml;ngenden Sch&auml;den sowie die Kosten des Transportes, der Sortierung, der Zwischenlagerung und der Ersatzvornahme sind zur G&auml;nze vom Vertragspartner zu tragen.<\/li>\r\n<li>Im Falle irrt&uuml;mlich &uuml;bergebener Materialien, die zur Vernichtung dieser f&uuml;hren und dem &Uuml;bergeber ein Schaden erwachsen ist, ist die Haftung seitens &Uuml;bernehmer ausgeschlossen. Ist das Material durch den &Uuml;bernehmer noch nicht verarbeitet, steht dem &Uuml;bergeber das Recht zu, die R&uuml;ckstellung bereits gelieferter Gegenst&auml;nde zu verlangen. Die dabei entstanden Kosten &uuml;bernimmt der &Uuml;bergeber.<\/li>\r\n<li>Eine Abholung von Materialien kann nur nach entsprechender Terminabstimmung erfolgen. Der Eigentums&uuml;bergang erfolgt am Ort der Abholung mit dem Beladen des Fahrzeuges.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n<h3> 6. Gefahren&uuml;bergang und Erf&uuml;llungsort <\/h3>\r\n<ul>\r\n<li>Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Lieferung der Ware als EXW gem. INCOTERMS&reg; 2010 verkauft.<\/li>\r\n<li>Bei Leistungen ist der Erf&uuml;llungsort der in der schriftlichen Auftragsbest&auml;tigung angegebene, sekund&auml;r jener, wo die Leistung faktisch durch den Verk&auml;ufer erbracht wird. Die Gefahr f&uuml;r eine Leistung oder eine vereinbarte Teilleistung geht mit ihrer Erbringung auf den K&auml;ufer &uuml;ber.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n<h3> 7. Zahlung <\/h3>\r\n<ul>\r\n<li>Sofern keine gesonderten Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, gilt eine Zahlung bei Rechnungserhalt.<\/li>\r\n<li>Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura f&auml;llig. Dies gilt auch f&uuml;r Verrechnungsbetr&auml;ge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen &uuml;ber die urspr&uuml;ngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabh&auml;ngig von den f&uuml;r die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.<\/li>\r\n<li>Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verk&auml;ufers in der vereinbarten W&auml;hrung zu leisten. Eine allf&auml;llige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des K&auml;ufers.<\/li>\r\n<li>Der K&auml;ufer ist nicht berechtigt, wegen Gew&auml;hrleistungsanspr&uuml;chen oder sonstiger Gegenanspr&uuml;che Zahlungen zur&uuml;ckzuhalten oder aufzurechnen.<\/li>\r\n<li>Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Verk&auml;ufer &uuml;ber sie verf&uuml;gen kann.<\/li>\r\n<li>Ist der K&auml;ufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgesch&auml;ften im Verzug, so kann der Verk&auml;ufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n<ol>\r\n<li>a) die Erf&uuml;llung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verl&auml;ngerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,<\/li>\r\n<li>b) s&auml;mtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgesch&auml;ften f&auml;llig stellen und f&uuml;r diese Betr&auml;ge ab der jeweiligen F&auml;lligkeit die gesetzlichen Verzugszinsen zuz&uuml;glich Umsatzsteuer verrechnen, sofern der Verk&auml;ufer nicht dar&uuml;berhinausgehende Kosten nachweist,<\/li>\r\n<li>c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunf&auml;higkeit, das hei&szlig;t nach zweimaligem Zahlungsverzug, andere Rechtsgesch&auml;fte nur mehr gegen Vorauskassa erf&uuml;llen.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<p>In jedem Fall ist der Verk&auml;ufer berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten gem&auml;&szlig; den gesetzlich anwendbaren Vorschriften in Rechnung zu stellen.<\/p>\r\n<ul>\r\n<li>Der Verk&auml;ufer beh&auml;lt sich das Eigentum an s&auml;mtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollst&auml;ndigen Bezahlung der Rechnungsbetr&auml;ge zuz&uuml;glich Zinsen und Kosten vor.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der K&auml;ufer tritt hiermit an den Verk&auml;ufer zur Sicherung von dessen Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterver&auml;u&szlig;erung von Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab. Der K&auml;ufer ist zur Verf&uuml;gung &uuml;ber die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Bedingung befugt, dass er gleichzeitig mit der Weiterver&auml;u&szlig;erung den Zweitk&auml;ufer von der Sicherungszession verst&auml;ndigt oder die Zession in seinen Gesch&auml;ftsb&uuml;chern anmerkt. Auf Verlangen hat der K&auml;ufer dem Verk&auml;ufer die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle f&uuml;r seine Forderungseinziehung ben&ouml;tigten Angaben und Unterlagen zur Verf&uuml;gung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pf&auml;ndung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der K&auml;ufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des Verk&auml;ufers hinzuweisen und diesen unverz&uuml;glich zu verst&auml;ndigen.<\/p>\r\n<ul>\r\n<li>Der Verk&auml;ufer hat das Recht die Rechnung auf elektronischem Wege zu &uuml;bermitteln.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n<h3> 8. Gew&auml;hrleistung und Einstehen f&uuml;r M&auml;ngel <\/h3>\r\n<ul>\r\n<li>Der Verk&auml;ufer ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Ma&szlig;gabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsf&auml;higkeit beeintr&auml;chtigenden Mangel, der im Zeitpunkt der &Uuml;bergabe besteht, zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausf&uuml;hrung beruht. Aus schriftlichen oder m&uuml;ndlichen &Auml;u&szlig;erungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, k&ouml;nnen keine Gew&auml;hrleistungsanspr&uuml;che abgeleitet werden.<\/li>\r\n<li>Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die gesetzliche Gew&auml;hrleistungsfrist. Dies gilt auch f&uuml;r Liefer- und Leistungsgegenst&auml;nde, die mit einem Geb&auml;ude oder Grund und Boden fest verbunden sind. Der Lauf der Gew&auml;hrleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahren&uuml;berganges gem. Punkt 6.<\/li>\r\n<li>Verz&ouml;gert sich die Lieferung oder Leistung aus Gr&uuml;nden, die nicht in der Sph&auml;re des Verk&auml;ufers liegen, beginnt die Gew&auml;hrleistungsfrist 2 Wochen nach dessen Liefer- bzw. Leistungsbereitschaft.<\/li>\r\n<li>Der Gew&auml;hrleistungsanspruch setzt voraus, dass der K&auml;ufer die aufgetretenen M&auml;ngel in angemessener Frist schriftlich angezeigt hat und die Anzeige dem Verk&auml;ufer zugeht. Der K&auml;ufer hat das Vorliegen des Mangels in angemessener Frist nachzuweisen, insbesondere die bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten dem Verk&auml;ufer zur Verf&uuml;gung zu stellen. Bei Vor&shy;liegen eines gew&auml;hrleistungspflichtigen Mangels gem&auml;&szlig; Punkt 1 hat der Verk&auml;ufer nach seiner Wahl am Erf&uuml;llungsort die mangelhafte Ware bzw. den mangelhaften Teil nachzubessern oder sich zwecks Nachbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.<\/li>\r\n<li>F&uuml;r Gew&auml;hrleistungsarbeiten im Betrieb des K&auml;ufers sind die erforderlichen Hilfskr&auml;fte, Hebevorrichtungen, Ger&uuml;st und Kleinmaterialien usw. beizustellen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verk&auml;ufers.<\/li>\r\n<li>Wird eine Ware vom Verk&auml;ufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des K&auml;ufers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Verk&auml;ufers nur auf bedingungsgem&auml;&szlig;e Ausf&uuml;hrung.<\/li>\r\n<li>Sofern nicht anders vereinbart , sind von der Gew&auml;hrleistung solche M&auml;ngel ausgeschlossen, die aus nicht vom Verk&auml;ufer bewirkter Anordnung und Montage, ungen&uuml;gender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, &Uuml;berbeanspruchung der Teile &uuml;ber die vom Verk&auml;ufer angegebene Leistung, nachl&auml;ssiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei M&auml;ngeln, die auf vom K&auml;ufer beigestelltes Material zur&uuml;ckzuf&uuml;hren sind. Der Verk&auml;ufer haftet auch nicht f&uuml;r Besch&auml;digungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosph&auml;rische Entladungen, &Uuml;berspannungen und chemische Einfl&uuml;sse zur&uuml;ckzuf&uuml;hren sind. Die Gew&auml;hrleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem nat&uuml;rlichen Verschlei&szlig; unterliegen.<\/li>\r\n<li>Die Gew&auml;hrleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Verk&auml;ufers der K&auml;ufer selbst oder ein nicht vom Verk&auml;ufer ausdr&uuml;cklich erm&auml;chtigter Dritter an den gelieferten Gegenst&auml;nden &Auml;nderungen oder Instandsetzungen vornimmt.<\/li>\r\n<li>Die Bestimmungen 1 bis 8.8 gelten sinngem&auml;&szlig; auch f&uuml;r jedes Einstehen f&uuml;r M&auml;ngel aus anderen Rechtsgr&uuml;nden.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n<h3> 9. R&uuml;cktritt vom Vertrag <\/h3>\r\n<ul>\r\n<li>Voraussetzung f&uuml;r den R&uuml;cktritt des K&auml;ufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verk&auml;ufers zur&uuml;ckzuf&uuml;hren ist, sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der R&uuml;cktritt ist schriftlich geltend zu machen.<\/li>\r\n<li>Unabh&auml;ngig von seinen sonstigen Rechten ist der Verk&auml;ufer berechtigt, vom Vertrag zur&uuml;ckzutreten,<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n<ol>\r\n<li>a) wenn die Ausf&uuml;hrung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterf&uuml;hrung der Leistung aus Gr&uuml;nden, die der K&auml;ufer zu vertreten hat, unm&ouml;glich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verz&ouml;gert wird,<\/li>\r\n<li>b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsf&auml;higkeit des K&auml;ufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verk&auml;ufers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt,<\/li>\r\n<li>c) wenn die Verl&auml;ngerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 4.4 angef&uuml;hrten Umst&auml;nde insgesamt mehr als die H&auml;lfte der urspr&uuml;nglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate betr&auml;gt, oder<\/li>\r\n<li>d) wenn der K&auml;ufer den ihm durch Punkt 14 auferlegten Verpflichtungen nicht oder nicht geh&ouml;rig nachkommt.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<ul>\r\n<li>Der R&uuml;cktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gr&uuml;nden erkl&auml;rt werden.<\/li>\r\n<li>Falls &uuml;ber das Verm&ouml;gen des K&auml;ufers ein Insolvenzverfahren er&ouml;ffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Verm&ouml;gens abgewiesen wird, ist der Verk&auml;ufer berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zur&uuml;ckzutreten. Wird dieser R&uuml;cktritt ausge&uuml;bt, so wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass das Unternehmen nicht fortgef&uuml;hrt wird. Wird das Unternehmen fortgef&uuml;hrt, so wird ein R&uuml;cktritt erst 6 Monate nach Er&ouml;ffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Er&ouml;ffnung mangels Verm&ouml;gens wirksam. Jedenfalls erfolgt die Vertragsaufl&ouml;sung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der K&auml;ufer unterliegt, dem nicht entgegensteht oder wenn die Vertragsaufl&ouml;sung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile des Verk&auml;ufers unerl&auml;sslich ist.<\/li>\r\n<li>Unbeschadet der Schadenersatzanspr&uuml;che des Verk&auml;ufers einschlie&szlig;lich vorprozessualer Kosten sind im Falle des R&uuml;cktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgem&auml;&szlig; abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom K&auml;ufer noch nicht &uuml;bernommen wurde sowie f&uuml;r vom Verk&auml;ufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Verk&auml;ufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die R&uuml;ckstellung bereits gelieferter Gegenst&auml;nde zu verlangen.<\/li>\r\n<li>Sonstige Folgen des R&uuml;cktritts sind ausgeschlossen.<\/li>\r\n<li>Die Geltendmachung von Anspr&uuml;chen wegen laesio enormis, Irrtum und Wegfall der Gesch&auml;ftsgrundlage durch den K&auml;ufer wird ausgeschlossen.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n<h3> 10. Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltger&auml;ten <\/h3>\r\n\r\n<p>Der K&auml;ufer, welcher seinen Sitz in &Ouml;sterreich hat, hat daf&uuml;r Sorge zu tragen, dass dem Verk&auml;ufer alle Informationen zur Verf&uuml;gung gestellt werden, um die Verpflichtungen des Verk&auml;ufers als Hersteller\/Importeur gem&auml;&szlig; den gesetzlich anwendbaren Vorschriften erf&uuml;llen zu k&ouml;nnen.<\/p>\r\n\r\n<h3> 11. Haftung des Verk&auml;ufers<\/h3>\r\n<ul>\r\n<li>Der Verk&auml;ufer haftet f&uuml;r Sch&auml;den au&szlig;erhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrl&auml;ssigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gesamthaftung des Verk&auml;ufers in F&auml;llen der groben Fahrl&auml;ssigkeit ist auf den Nettoauftragswert oder auf EUR 200.000,- begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Pro Schadensfall ist die Haftung des Verk&auml;ufers auf 25 % des Nettoauftragswertes oder auf EUR 100.000,- begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.<\/li>\r\n<li>Sofern nicht anders vereinbart, sind die Haftung f&uuml;r leichte Fahrl&auml;ssigkeit, mit Ausnahme von Personensch&auml;den, sowie der Ersatz von Folgesch&auml;den, reinen Verm&ouml;genssch&auml;den, indirekten Sch&auml;den, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten f&uuml;r Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Sch&auml;den aus Anspr&uuml;chen Dritter gegen den K&auml;ufer ausgeschlossen.<\/li>\r\n<li>Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Nichteinhaltung allf&auml;lliger Bedingungen f&uuml;r Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z. B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der beh&ouml;rdlichen Zulassungsbedingungen jeder Schadenersatz ausgeschlossen.<\/li>\r\n<li>Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind dar&uuml;berhinausgehende Anspr&uuml;che des K&auml;ufers aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n<p>Die Regelungen des Punktes 11 gelten abschlie&szlig;end f&uuml;r s&auml;mtliche Anspr&uuml;che des K&auml;ufers gegen den Verk&auml;ufer, gleich aus welchem Rechtsgrund und -titel und sind auch f&uuml;r alle Mitarbeiter, Subunternehmer und Sublieferanten des Verk&auml;ufers wirksam.<\/p>\r\n\r\n<h3> 12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht <\/h3>\r\n<ul>\r\n<li>Wird eine Ware vom Verk&auml;ufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des K&auml;ufers angefertigt, hat der K&auml;ufer diesen bei allf&auml;lliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.<\/li>\r\n<li>Ausf&uuml;hrungsunterlagen wie z. B. Pl&auml;ne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum des Verk&auml;ufers und unterliegen den einschl&auml;gigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielf&auml;ltigung, Nachahmung, Wettbewerb usw. Punkt 2 gilt auch f&uuml;r Ausf&uuml;hrungsunterlagen.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n<h3> 13. Geltendmachung von Anspr&uuml;chen <\/h3>\r\n\r\n<p>Alle Anspr&uuml;che des K&auml;ufers sind bei sonstigem Anspruchsverlust binnen 3 Jahren ab Durchf&uuml;hrung der Leistungen gerichtlich geltend zu machen, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.<\/p>\r\n\r\n<h3> 14. Einhaltung von Exportbestimmungen <\/h3>\r\n<ul>\r\n<li>Der K&auml;ufer hat bei Weitergabe der vom Verk&auml;ufer gelieferten Waren sowie dazugeh&ouml;riger Dokumentation unabh&auml;ngig von der Art und Weise der Zurverf&uuml;gungstellung oder der vom Verk&auml;ufer erbrachten Leistungen einschlie&szlig;lich technischer Unterst&uuml;tzung jeder Art an Dritte die jeweils anwendbaren Vorschriften der nationalen und internationalen (Re-)Exportbestimmungen einzuhalten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe der Waren bzw. Leistungen an Dritte die (Re-)Exportbestimmungen des Sitzstaates des Verk&auml;ufers, der Europ&auml;ischen Union, des Vereinigten K&ouml;nigreiches Gro&szlig;britannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.<\/li>\r\n<li>Sofern f&uuml;r Exportkontrollpr&uuml;fungen erforderlich, hat der K&auml;ufer dem Verk&auml;ufer nach Aufforderung unverz&uuml;glich alle erforderlichen Informationen, u.a. &uuml;ber Endempf&auml;nger, Endverbleib und Verwendungszweck der Waren bzw. Leistungen zu &uuml;bermitteln.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n<h3> 15. Allgemeines <\/h3>\r\n<ul>\r\n<li>Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der &uuml;brigen Bestimmungen nicht ber&uuml;hrt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine g&uuml;ltige, die dem angestrebten Ziel m&ouml;glichst nahekommt, zu ersetzen.<\/li>\r\n<li>Die deutsche Sprachfassung gilt als authentische Fassung der Bedingungen und ist auch zur Vertragsauslegung zu verwenden.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n<h3> 16. Gerichtsstand und Recht <\/h3>\r\n\r\n<p>Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten &ndash; einschlie&szlig;lich solcher &uuml;ber sein Bestehen oder Nichtbestehen &ndash; ist das sachlich zust&auml;ndige Gericht am Hauptsitz des Verk&auml;ufers, in Wien jenes im Sprengel des Bezirksgerichtes Innere Stadt, ausschlie&szlig;lich zust&auml;ndig. Der Vertrag unterliegt &ouml;sterreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-&Uuml;bereinkommens der Vereinten Nationen &uuml;ber Vertr&auml;ge &uuml;ber den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.<\/p>\r\n\r\n<h3> 17. Vorbehaltsklausel <\/h3>\r\n\r\n<p>Die Vertragserf&uuml;llung seitens des Verk&auml;ufers steht unter dem Vorbehalt, dass der Erf&uuml;llung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen (Re-) Exportbestimmungen, insbesondere keine Embargos und\/oder sonstige Sanktionen, entgegenstehen.<\/p>\r\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Bedingungen gelten f&uuml;r Rechtsgesch&auml;fte zwischen Unternehmen und zwar f&uuml;r die Lieferung von Waren die Erbringung von Leistungen sowie f&uuml;r Zuk&auml;ufe von Waren zum Zwecke des Wiederverkaufs und der Verwertung im Sinne des AWG 2002. 2. Angebot Angebote der derasys gelten, sowohl f&uuml;r den Ankauf als auch f&uuml;r den Verkauf als freibleibend. 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